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Mit Dreier Zeugen Mund tut Wahrheit kund wird eine früher gültige Beweisregel bezeichnet, gemäß der der Richter an die übereinstimmende Aussage dreier Zeugen gebunden war. Dem heutigen Strafprozessrecht, in dem der Grundsatz der freien Beweiswürdigung gilt, sind solche Regeln fremd.
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