slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (2)

Name*:
Kommentar:
AntiSpamFeld Text bitte löschen!
14.09.05 info: Danke. Ich hatte Bedeutungen des Begriffs willkürlich ausgelassen. Ich hoffe, dass es so besser ist.
13.09.05 Andreas Hesse: Die vorstehende Definition der Dotation erscheint mir nicht zutreffend. Staatliche Zuwendungen, insbesondere aufgrund der Saekularisation oder der Vermögensauseinandersetzung zwischen Staat und Kirche nach 1918, werden als Staatsleistungen bezeichnet. Dotation meint vielmehr kirchliches Vermögen mit einer Zweckbestimmung. So gibt es bis heute Zweckvermögen von Kirchengemeinden, dessen Erträge z.B. ausschließlich zur Aufbringung der Pfarrbesoldung bestimmt sind. Hierbei kann es sich u.a. um Grundstücke handeln, die verpachtet oder zu Erbbaurecht vergeben sind. Regelmäßig findet sich dann der Hinweis auf die Zweckbindung im Grundbuch, indem dort z.B. der Eigentümereintrag \"Kirchengemeinde NN - Dotation Pfarre\" lautet.