slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
DNA-Analyse
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt)
    

Mit DNA-Analyse wird die Entnahme von Körperzellen zum Zweck der Feststellung des molekulargenetischen Identifizierungsmusters bezeichnet.

Die DNA-Analyse ist bei Beschuldigten gemäß § 81g StPO möglich, bei nicht strafmündigen Tätern gemäß den Regeln der Polizeigesetze (z.B. § 19 Abs. 3 HSOG).

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: