Mit DNA-Analyse wird die Entnahme von Körperzellen zum Zweck der Feststellung des molekulargenetischen Identifizierungsmusters bezeichnet.
Die DNA-Analyse ist bei Beschuldigten gemäß § 81g StPO möglich, bei nicht strafmündigen Tätern gemäß den Regeln der Polizeigesetze (z.B. § 19 Abs. 3 HSOG).
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