Mit Dipositionsbefugnis wird der Umfang des rechtlichen Könnens einer Person bezeichnet. Bei Vertretern bestimmt sie sich nach der Vollmacht.
Bei natürlichen Personen wird die Dispositoinsbefugnis durch die Unverletztlichkeit der Würde des Menschen beschränkt, d.h. Niemand kann Eingriffe in seine Würde erlauben. Ausdruck dessen ist die Formulierung des § 228 StGB, der eine Einwilligung in Körperverletzungen nur im Bereich der guten Sitten in die Dispositionsbefugnis stellt.
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