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dinglicher/persönlicher Titel
(recht.zivil.formell.zwangsvollstreckung)
    

Als dinglicher Titel wird ein Vollstreckungstitel bezeichnet, der auf die Zwangsvollstreckung in ein bestimmtes Grundstück gerichtet ist. Bei dem Titel kann es sich sowohl eine vollstreckbare Urkunde als auch um ein Urteil handeln.

Beispiel: Der Beklagte wird verurteilt, wegen der in X eingetragenen Hypothek i.H.v. Y die Zwangsvollstreckung in das Grundstück Z zu dulden.

Als persönlicher Titel wird dagegen ein Titel bezeichnet, der sich nur gegen einen bestimmten Schuldner richtet.

Beispiel: Der Beklagte wird verurteilt an den Kläger X Euro zu zahlen.

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Auf diesen Artikel verweisen: § 1147 BGB Befriedigung durch Zwangsvollstreckung * Grundschuld Einigung/Eintragung Werbung: