Mit Dienstwagen (=Firmenwagen) wird ein vom Arbeitgeber dem Arbeitnehmer zur dienstlichen Nutzung zur Verfügung gestelltes Fahrzeug bezeichnet. In der Regel wird auch eine private Nutzungsmöglichkeit vereinbart.
Steht der Dienstwagen auch zur privaten Nutzung zur Verfügung ist der dadurch dem Arbeitnehmer entstehende Vorteil (sog. geldwerter Vorteil) Bestandteil des Arbeitsentgelts und muss vom Arbeitnehmer versteuert werden.
Macht der geldwerte Vorteil mindestens 25 % des Gesamtentgelts aus, darf der Dienstwagen nicht ohne weiteres entzogen werden. Der Arbeitgeber muss dann um den Dienstwagen entziehen zu können eine Änderungskündigung aussprechen.
Bei Krankheit steht dem Arbeitnehmer das Recht zu privaten Nutzung nur während des Zeitraums der Entgeltfortzahlung zu. Danach ist er verpflichtet, den Wagen zurück zu geben (BAG v. 14.12.2010 Az 9 AZR 631/09).
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