Mit Dienstaufsicht bezeichnet man das Aufsichts- und Weisungsrecht der
höheren Behörde gegenüber der nachgeordneten Behörde und des
Vorgesetzten gegenüber seinen untergebenen Beamten.
Die Dienstaufsicht umfaßt, sowohl eine fachliche Kontrolle der
Handlungen als auch eine Kontrolle der Art und Weise der Handlungen. Der
Dienstaufsichtsberechtigte, ist auch weisungsbefugt und kann bei
Verstößen gegen die Dienstpflicht Disziplinarmaßnahmen veranlassen.
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