Das Sprichwort "Der Hehler ist schlimmer als der Stehler" meint, dass derjenige der Diebesgut ankauft und verwertet (Hehler) größeren gesellschaftlichen Schaden anrichtet als der Dieb, der es stiehlt (Stehler).
Begründet wird dies damit, dass der Dieb nur einen schädigt, nämlich den Bestohlenen. Der Hehler dagegen, bringt zum einen den Dieb vom Rechten Weg ab und schädigt zum anderen durch den Ankauf der Ware den Bestohlenen. Darüber hinaus schafft er durch seine Tätigkeit die wirtschaftliche Basis für den Diebstahl.
Im Gesetz findet diese Wertung ihren Ausdruck, darin dass der Hehler genauso hart bestraft wird wie der Dieb: Sowohl Diebstahl als auch Hehlerei werden jeweils mit einer Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft.
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