slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Depositum/Depositalvertrag
(recht.zivil.materiell.bt)
    

Von einem Depositum spricht man, wenn Schriftstücke in einem Archiv hinterlegt werden. Dass Eigentum bleibt bei dem Hinterlegenden. Je nach Ausgestaltung des Depositalvertrages kann eine Nutzung der Schriftstücke durch das Archiv und seiner Nutzer erfolgen.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: