Die Datenschutzgruppe wurde gemäß Artikel 29 der Richtlinie 95/46/EG
eingesetzt. Sie ist das
unabhängige Beratungsgremium der europäischen Union in
Datenschutzfragen. Ihre Aufgaben sind in
Artikel 30 der Richtlinie 95/46/EG sowie in Artikel 14 der Richtlinie
97/66/EG festgelegt.
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