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Datenschutz, Anwaltskanzleien und Notariate
(recht.)
    

Inhalt
             1. Anforderungen (nicht abschließend)

Durch die ab 25.5.2018 in Kraft getretene europäische Datenschutz Grundverorndung in Verbindung mit dem novellierten Datenschutzrecht stellt auch für Anwaltskanzleien und Noariate Anforderungdern an die Organisation.

Anforderungen (nicht abschließend)

  1. Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (schriftlich), wenn:
    1. Mehr als 10 Mitarbeiter (§ 38 BDSG)
    2. oder bei Verarbeitung von personenbezogenen Daten über strafrechtliche Verurteilungen und Straftaten (Art. 37 DSGVO Abs. 1 lit c)
  2. Erstellung eines (formlosen) Verfahrensverzeichnisses gemäß § 30 DSGVO
  3. GAP-Analysis für alle Verarbeitungsverfahren und Dokumentation der GAP-Analysis?
  4. Durchführung von Technischen und organisatorischen Maßnahmen zur Datensicherheit und Dokumentation der Durchführung
  5. Anpassugn der Hinweise zum Datenchutz auf der Website
  6. Allgemeine Hinweise zur Datenverarbeitung für Mandanten/Beteiligte

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