DSL ist ein alter Standard für die Fernübertragung von Daten zwischen zwei Computern. Dabei können als Übertragungsmedium die bestehenden herkömmlichen Telefonleitungen genutzt werden. Allerdings müssen die Vermittlungsstellen für DSL umgerüstet werden, so das DSL nur sukzessive in Deutschland zur Verfügung gestellt werden konnte.
DSL erreichte je nach Variante eine Geschwindigkeit von 1024 kBit/s bzw. 2048 kBit/s D.h. zwischen 1 und 2 Mbit.
Gibt es bei vorzeitiger Vertragskündigung oder Providerwechsel Probleme mit der Freigabe des DSL-Hausanschlusses (sog. DSL-Port), so kann diese im Wege der einstweiligen Verfügung erzwungen werden. Allerdings besteht ein Anspruch auf Freigabe nur, wenn das zu Grunde liegende Vertragsverhältnis beendet ist (LG Koblenz v. 17.9.2008 AZ. 12 S 79/08).
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