Mit Daseinsvorsorge wird die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen bezeichnet (Forsthoff, Der Staat als Industriegesellschaft, S. 75ff).
Auf diesen Artikel verweisen: OLG Brandenburg 7 U 169/04 * Kontrahierungszwang/Abschlusszwang, mittelbarer/unmittelbarer