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Daseinsvorsorge
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Daseinsvorsorge wird die staatliche Aufgabe zur Bereitstellung der für ein sinnvolles menschliches Dasein notwendigen Güter und Leistungen bezeichnet (Forsthoff, Der Staat als Industriegesellschaft, S. 75ff).

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Auf diesen Artikel verweisen: OLG Brandenburg 7 U 169/04 * Kontrahierungszwang/Abschlusszwang, mittelbarer/unmittelbarer Werbung: