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Cybercrime-Konvention
(it.recht)
    

Vom Europarat 2001 verabschiedete Konvention, die erweiterte Befugnisse zum Abhören des Internets, und Möglichkeiten zum internationalen Datenaustausch zwischen den Polizeibehörden der Unterzeichnerstaaten schaffen soll. Mittels dieser Befugnisse soll der Kampf gegen die internationale Cyberkriminalität forciert werden.

Zu Delikten, deren Strafbarkeit die Unterzeichnerstaaten ggf. einführen müssen, erklärt die Konvention neben Cracken, illegalem Abhören und Eindringen, Stören von Computersystemen, Stehlen, Manipulieren oder Löschen von Daten, und dem Herstellen, Verbreiten und Verfügbarmachen von Kinderpornographie auch Vergehen gegen das Copyright und das Umgehen von Kopierschutzsystemen.

Bis Herbst 2003 haben Albanien, Kroatien und Estland die Konvention ratifiziert.

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