Mit culpa post contrahendum bezeichnet man eine Verletzung der Nebenleistungspflichten des nachvertraglichen Schuldverhältnisses.
Die nachvertraglichen Nebenleistungspflichten, sind auf Vornahme oder Unterlassen einer Handlung nach Erfüllung der Hauptflicht gerichtet.
Beispiel: Eine nachvertragliche Nebenleistungspflicht zum Mietvertrag bei einer Arztpraxis ist z.B. die Duldung eines Umzugsschildes.
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