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Mit cisg wird das UN-Übereinkommen vom 11.4.1980 über den internationalen Warenverkauf bezeichnet. Es regelt insbesondere Abschluss und Durchführung von Kauf- und Werklieferungsverträgen über bewegliche Waren. Das CISG ist vorrangig vor dem Internationalen Privatrecht (IPR).
Die CISG haben unter anderem unterschrieben: Deutschland, Österreich, Isreal, Polen, Frankreich, Griechenland, Niederlande, Vereinigte Staaten von Amerika, Schweden, Spanien und Italien.
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