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conditio sine qua non
(recht.allgemein.latein)
(GND: 4148270-0)
    

Mit conditio sine qua non (lat.) wird eine Bedingung bezeichnet die nicht hinweggedacht werden kann. Siehe unter Äquivalenztheorie.

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Auf diesen Artikel verweisen: unechtes Unterlassungsdelikt, conditio sine qua non Werbung: