slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (3)

Zu diesem Artikel gibt es 3 Kommentare. Schreiben | Bearbeiten

04.12.14 Anonym : Für das, was die Summe aller Anwälte in den letzten 50 Jahren an unnötigen Ausschmückungen an Gerichte geschrieben hat, sind gefühlte 50% der einstmals vorhandenen Weltbegrünung gerodet worden...
12.11.10 Anonym : Grundsätzlich ja - dann aber reagieren manche Richter wieder so sehr auf einen solchen Vortrag der Gegenseite, dass man ernsthaft darüber nachdenken muss, das gesamte Spektrum an beteiligten Emotionen in einem Verfahren zu bedienen ... entschieden wird halt immer noch mit dem Bauch - begründet im schlimmsten Fall mit §§242 et al. ...?
14.08.07 Anonym: Dies sollte jedoch von Anwälten in Schriftsätzen an das Gericht vermieden werden! gez. Richterin