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Clearing
(recht.zivil.materiell.schuld.bt.handel)
    

Mit Clearing bezeichnet man ein Verfahren, bei dem innerhalb einer Gruppe, z.B. von Banken, durch Aufrechnung offene Posten ausgeglichen werden. Auch üblich im internationalen Zahlungsverkehr zur Vermeidung von zusätzlichen Devisenbewegungen.

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Auf diesen Artikel verweisen: Bargeldoser Zahlungsverkehr * Euroderivat Werbung: