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Charter/Charterpartie
(recht.zivil.materiell.schuld.bt. und recht.zivil.matereille.schuld.bt.hgb)
    

Mit Charter/Chartervertrag wird ein Mietvertrag über ein Schiff oder den Teil eines Schiffs bezeichnet. Soweit es sich um Fracht handelt, gilt für den Chartervertrag als besondere Form des Seesfrachtvertrags zusätzlich die Regelung des § 557 HGB, die einen Anspruch auf Errichtung einer Urkunde über den Chartervertrag (= Charterpartie) gibt. Für die Personenbeförderung kommt entweder eine Augestaltung als Mietvertrag oder als Beförderungsvertrag in Betracht.

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