Früher war Buße die Bezeichnung für eine im Strafgesetz vorgesehene Zahlung des Täters an den Verletzten. Diese Regelungen sind abgeschafft (siehe Art. 17 und Art 291 EGStGB)
Mittlerweile ist die Geldbuße die Rechtsfolge für das Begehen von Ordnungswidrigkeiten.
Während Straftaten mit einer Strafe (Geld- oder Freiheitsstrafe)
geahndet werden.
Daneben gibt es auch noch Mischtatbestände, bei denen der gleiche Tatbestand, je nach Schwere der Tat, entweder als
Ordnungswidrigkeit oder als Straftat eingeordnet wird (z.B. in § 1 und § 2 WiStG).
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