Die Bundesversammlung wählt gemäß Art. 54 Abs. 1 GG den
Bundespräsidenten.
Die Bundesversammlung besteht aus den Mitgliedern des Bundestages und
einer gleichen Anzahl von Mitgliedern die von den Landtagen der Länder nach
den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden.