Mit Bundessicherheitsrat wird ein 1955 gegründeter Kabinettsausschuss der Bundesregierung bezeichnet, der für die Genehmigung von Rüstungsexporten und die Abstimmung der Sicherheitspolitik der Bundesregierung zuständig ist.
Die Sitzungen und Beschlüsse des Sicherheitsrates sind geheim. Als Kabinettsauschuss hat der Sicherheitsrat keine eigenen Befugnisse. Rechtsgrundlage für die Genehmigung von Rüstungsexporten durch die Bundesregierung ist Art. 26 GG.
Mitglieder sind: Die Bundeskanzlerin, der Vizekanzler, Bundesminister der Verteidigung, Außenminister, Innenminister, Finanzminister, Justizminister und der Wirtschaftsminister. Weiterhin nehmen der Chef des Bundeskanzleramtes und der Chef des Bundespräsidialamtes an den Sitzungen teil (Epping/Hillgruber in BeckOK GG Art. 60 Rn. 28.3).
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