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Bundesratspräsident/Bundesratspräsidentin
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Bundesratspräsident wird der vom Bundesrat gewählte Präsident bezeichnet. Der Bundesratspräsident wird für jeweils ein Jahr gewählt. Gemäß des Königsteiner Abkommens vom 30.8.1950 werden die Ministerpräsidenten der Länder in der Reihenfolge der Bevölkerungszahl zum Präsidenten gewählt.

Aufgabe des Bundesratspräsidenten ist die Einberufun des Bundesrats. Darüber hinaus ist er gemäß Art. 57 GG Stellvertreter des Bundespräsidenten.

Name Amtszeit
Theodor Heuss 1949-1959
Heinrich Lübke 1959-1969
Gustav Heinemann 1969-1974
Walter Scheel 1974-1979
Karl Carstens 1979-1984
Richard von Weizsäcker 1984-1994
Roman Herzog 1994-1999
Johannes Rau 1999-2004
Horst Köhler 2004-2010

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Auf diesen Artikel verweisen: Königsteiner Abkommen Werbung: