slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (2)

Name*:
Kommentar:
AntiSpamFeld Text bitte löschen!
07.12.05 info: Der Stellvertreter des Bundespräsidenten ist der Bundesratspräsident, so steht es in Art. 57 GG. Der Bundestagspräsident hat nach der Rangordnung, vor dem Bundeskanzler, das zweithöchste Amt. Das ist eine Frage die von der Stellvertreteregelung unabhängig ist.
07.12.05 Anonym: Also in diesem Artikel ist ein Fehler ich habe das so in der Schule gelernt das der Stellvertreter des Bundespräsident,der Präsident des Bundestags ist. Der Bundestagspräsident ist der Herr Nobert Lammert. Also ist es Falsch was in diesem Artikel steht das der Bundesrat Präsident das zweit höchste am inne hat in der BRD.