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Artikel Diskussion (1)
Bundesministerin/Bundesminister
(recht.oeffentlich.staat)
    

Mit Bundesministerin/Bundesminister werden die Ministerinnen/Minister des Bundes bezeichnet. Sie bilden gemeinsam mit der Bundeskanzlerin/dem Bundeskanzler die Bundesregierung.

Die Bundesministerinnen/Bundesminister werden auf Vorschlag der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzlers vom Bundespräsident ernannt und entlassen (Art. 64 GG).

Ihr Schicksal ist mit dem der Bundeskanzlerin/des Bundeskanzler verbunden. Wird deren/dessen Amtszeit beendet, z.B. aufgrund eines Misstrauensvotums, so endet auch ihre Amtszeit.

Gemäß Art. 66 GG dürfen Bundesministerinnen/Bundesminister kein anderes besoldetes Amt, kein Gewerbe und keinen Beruf ausüben und auch nicht der Leitung eines Unternehmens angehören. Für ein Aufsichtsratsmandat eines Unternehmens muss der Bundestag zustimmen.

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