Als Bundesfarben werden die Farben der Bundesflagge bezeichnet. Die Bundesfarben sind gemäß Art. 22 GG schwarz-rot-gold.
Diese Farben gehen auf die Farben der demokratischen Bewegung des 19. Jahrhunderts zurück und drücken eine Ablehnung der schwarz-weiss-roten Flagge und der damit verbundenen Gesinnung des Kaiserreichs und des Dritten Reichs aus.
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