slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Bundesfarben
(recht.oeffentlich.staat)
    

Als Bundesfarben werden die Farben der Bundesflagge bezeichnet. Die Bundesfarben sind gemäß Art. 22 GG schwarz-rot-gold.

Diese Farben gehen auf die Farben der demokratischen Bewegung des 19. Jahrhunderts zurück und drücken eine Ablehnung der schwarz-weiss-roten Flagge und der damit verbundenen Gesinnung des Kaiserreichs und des Dritten Reichs aus.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Bundesflagge Werbung: