slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
BGH v. 30.4.2014 Az. XII ZB 668/12 Spitzenausgleich
(recht.zivil.bt.familie.versorgungsausgleich und recht.notar.familie)
    

"Eine Verrechnungsabrede, mit der zwei im Landesdienst stehende Ehegatten vereinbaren, dass die Ausgleichswerte ihrer beiderseitigen Anrechte auf Beamtenversorgung saldiert und nur das höherwertige Anrecht des einen Ehegatten in Höhe der Wertdifferenz durch Begründung von gesetzlichen Rentenanwartschaften extern geteilt werden soll, verstößt weder gegen § 8 Abs. 2 VersAusglG noch gegen § 3 BeamtVG. " (BGH v. 30. 4.2014 Az. XII ZB 668/12 ; Vorinstanzen: OLG Schleswig AG Reinbek)

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: