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1. Titel 6 - Testamentsvollstrecker


(gesetz.bgb.buch-5.abschnitt-3.titel-6)
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Titel 6 - Testamentsvollstrecker


 § 2197 BGB Ernennung des Testamentsvollstreckers
 § 2198 BGB Bestimmung des Testamentsvollstreckers durch einen Dritten
 § 2199 BGB Ernennung eines Mitvollstreckers oder Nachfolgers
 § 2200 BGB Ernennung durch das Nachlassgericht
 § 2201 BGB Unwirksamkeit der Ernennung
 § 2202 BGB Annahme und Ablehnung des Amts
 § 2203 BGB Aufgabe des Testamentsvollstreckers
 § 2204 BGB Auseinandersetzung unter Miterben
 § 2205 BGB Verwaltung des Nachlasses, Verfügungsbefugnis
 § 2206 BGB Eingehung von Verbindlichkeiten
 § 2207 BGB Erweiterte Verpflichtungsbefugnis
 § 2208 BGB Beschränkung der Rechte des Testamentsvollstreckers, Ausführung durch den Erben
 § 2209 BGB Dauervollstreckung
 § 2210 BGB Dreißigjährige Frist für die Dauervollstreckung
 § 2211 BGB Verfügungsbeschränkung des Erben
 § 2212 BGB Gerichtliche Geltendmachung von der Testamentsvollstreckung unterliegenden Rechten
 § 2214 BGB Gläubiger des Erben
 § 2216 BGB Ordnungsmäßige Verwaltung des Nachlasses, Befolgung von Anordnungen
 § 2221 Vergütung des Testamentsvollstreckers
 § 2222 BGB Nacherbenvollstrecker

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Auf diesen Artikel verweisen: Testamentsvollstrecker/Testamentsvollstreckung * § 52 GBO [Testatmentsvollstrecker] Werbung: