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1. Titel 3 - Pflegschaft


(gesetz.bgb.buch-4.abschnitt-3.titel-3)
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 § 1829 Genehmigung des Betreuungsgerichts bei ärztlichen Maßnahmen
 § 1856 BGB Nachträgliche Genehmigung
 

Titel 3 - Pflegschaft


 § 1909 BGB Ergänzungspflegschaft
 § 1911 BGB Abwesenheitspflegschaft
 § 1912 BGB Pflegschaft für eine Leibesfrucht
 § 1915 BGB Anwendung des Vormundschaftsrechts
 § 1917 BGB Ernennung des Ergänzungspflegers durch Erblasser und Dritte

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