Werbung | |||
Artikel | Diskussion (0) | ||||||
Auf diesen Artikel verweisen: § 1772 BGB Annahme mit den Wirkungen der Minderjährigenannahme * § 1925 BGB Gesetzliche Erben zweiter Ordnung * § 9 LPartG Regelungen in Bezug auf Kinder eines Lebenspartners Werbung: |