slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 1591 BGB Mutterschaft
(gesetz.bgb.buch-4.abschnitt-2.titel-2)
<< >>
    

Mutter eines Kindes ist die Frau, die es geboren hat.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Leihmutter/Leihmutterschaft/biologische Mutter * Mutter/Mutterschaft Werbung: