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Titel 13 - Geschäftsführung ohne Auftrag
(gesetz.bgb.buch-2.abschnitt-8.titel-13)
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 Titel 13 - Geschäftsführung ohne Auftrag
 § 677 BGB Pflichten des Geschäftsführers
 § 678 BGB Geschäftsführung gegen den Willen des Geschäftsherrn
 § 679 BGB Unbeachtlichkeit des entgegenstehenden Willens des Geschäftsherrn
 § 680 BGB Geschäftsführung zur Gefahrenabwehr
 § 681 BGB Nebenpflichten des Geschäftsführers
 § 683 BGB Ersatz von Aufwendungen
 § 684 BGB Herausgabe der Bereicherung
 § 685 BGB Schenkungsabsicht

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Auf diesen Artikel verweisen: § 1959 BGB Geschäftsführung vor der Ausschlagung Werbung: