Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.
Auf diesen Artikel verweisen: rechtlicher Vorteil, iSd § 107 BGB * Gesamtbetrachtungslehre (Zivilrecht) * § 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger