slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
§ 107 BGB Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
(gesetz.bgb.buch-1.abschnitt-3.titel-1)
<< >>
    

Der Minderjährige bedarf zu einer Willenserklärung, durch die er nicht lediglich einen rechtlichen Vorteil erlangt, der Einwilligung seines gesetzlichen Vertreters.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: rechtlicher Vorteil, iSd § 107 BGB * Gesamtbetrachtungslehre (Zivilrecht) * § 106 BGB Beschränkte Geschäftsfähigkeit Minderjähriger Werbung: