Nutzungen sind die Früchte einer Sache oder eines Rechts sowie die Vorteile, welche der Gebrauch der Sache oder des Rechts gewährt.
Auf diesen Artikel verweisen: § 818 BGB Umfang des Bereicherungsanspruchs * Gebrauchsvorteile * § 987 BGB Nutzungen nach Rechtshängigkeit * Nutzungen