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§ 64 BGB Inhalt der Vereinsregistereintragung
(gesetz.bgb.buch-1.abschnitt-1.titel-2.untertitel-1.kapitel-2)
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Bei der Eintragung sind der Name und der Sitz des Vereins, der Tag der Errichtung der Satzung, die Mitglieder des Vorstands und ihre Vertretungsmacht anzugeben.

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