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Beweisstation
(recht.zivil.formell.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Mit Beweisstation wird der Abschnitt des Gutachtens bezeichnet, in dem die erhobenen relevanten Beweise gewürdigt werden.

Ist das Gericht nach der Beweiswürdigung von einer zu beweisenden Tatsache überzeugt, spricht man davon, dass der Beweis geführt wurde.

Über die Bewertung der konkreten Beweise hinaus ist die Frage zu stellen, ob es objektivierbare Indizien gibt, die für die zu beweisende Tatsachen sprechen. Dabei ist auf den unstreitigen Sachverhalt, sowie auf bereits bewiesene Tatsachen zurückzugreifen.

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