Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Beweisbedürftigkeit/Beweiserheblichkeit
(recht.zivil.formell.prozess und recht.ref.zpo1)
    

Mit beweisbedürftig (= beweiserheblich) werden alle Tatsachen bezeichnet, die

  1. streitig sind,
  2. auf die es für die Entscheidung ankommt (= Entscheidungserheblichkeit)
  3. die zu berücksichtigen (weil nicht präkludiert und hinreichend substantiiert) und
  4. nicht schon auf anderem Wege erwiesen sind.

Wird aus dem Vortrag einer Partei nicht klar, ob die Tatsache entscheidungserheblich ist, muss der Richter der Partei aufgeben ihr Vorbringen zu ergänzen (§ 139 Abs. 1 ZPO). Gelingt ihr dies nicht, ist von einer Beweiserhebung abzusehen (BGH NJW-RR 1995, 722; BGH NJW-RR 1996, 56) und der Vortrag als nicht entscheidungserheblich zu behandeln.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Tatsachen * Beweisaufnahme Werbung: