slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)

1. 4. Beteiligung behinderter Personen


(gesetz.beurkg.abschnitt-2.4)
<< >>
    

 

4. Beteiligung behinderter Personen


 § 22 BeurkG Hörbehinderte, sprachbehinderte und sehbehinderte Beteiligte
 § 23 BeurkG Besonderheiten für hörbehinderte Beteiligte
 § 24 BeurkG Besonderheiten für hör- und sprachbehinderte Beteiligte, mit denen eine schriftliche Verständigung nicht möglich ist
 § 25 BeurkG Schreibunfähige
 § 26 BeurkG Verbot der Mitwirkung als Zeuge oder zweiter Notar

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: