|
Von einer betriebsbedingten Kündigung spricht man, wenn der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer kündigt, weil er aufgrund internen Umstrukturierungsmaßnahmen oder externer Umstände (wie z.B. Auftragsrückgang) für den Arbeitnehmer keine Arbeit mehr hat.
- dringender betrieblicher Anlass
- interne Umstrukturierung (wird als freie unternehmerische Entscheidung nur auf Willkür überprüft und darauf ob sie tatsächlich durchgeführt wird, Arbeitgeber muss entsprechende Tatsachen vortragen, BAG v. 29.9.2005 AP zu § 1 KSchG 1969 Nr. 139)
- externe Gründe (werden auf ihr Vorliegen geprüft)
- kausaler Wegfall des Arbeitsplatzes
- kein anderer zumutbarer und vakanter Arbeitsplatz
- ordnungsgemäße Sozialauswahl.
Werbung:
| |