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Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetz (BtMG) sind alle in den Anlagen zum BtMG aufgeführten Stoffe. Der Gesetzgeber hat hier auf eine abstrakte Bestimmung verzichtet.
Zu dem Katalog der Betäubungsmitteln gehören u.a.: Benzphetamin, Canabis (Marihuana), Canabisharz (Haschisch), Heroin, Cocain (Kokain), (...)
Nicht dazu gehören: Alkohol, Nikotin, Koffein, Serotonin.
Die Abgrenzung ist willkürlich. Der Umstand, dass ein Stoff nicht in der Liste der Betäubungsmittel aufgeführt ist, bedeutet nicht, dass er ungefährlich ist. So ist auch Alkohol ein Betäubungsmittel das zu Abhängigkeit und schwerwiegenden Folgen für den Körper führt.
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