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Die ZPO kennt drei verschiedene Formen des Bestreitens:
- einfaches Bestreiten
- qualifiziertes (= substantiiertes = motiviertes) Bestreiten (unter Darstellung von abweichenden Tatsachen) Beispiel: Der Beklagte meint, dass er nicht ohne Anhalten über den Zebrastreifen gefahren sei, sondern gewartet hätte. Der Kläger sei erst nachdem er wiederangefahren sei vor sein Auto gelaufen.
- Bestreiten mit Nichtwissen
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