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Bestimmtheitsgrundsatz im Sachenrecht
(recht.zivil.materiell.sachen)
    

Mit Bestimmtheitsgrundsatz bezeichnet man im Sachenrecht den Grundsatz, dass beim Erwerb und der Bestellung dinglicher Rechte genau bestimmt sein muss, welche konkrete Sache betroffen ist. Das ist notwendig, damit immer (auch Dritten) erkennbar ist wem welches der absolut wirkenden dingliche Recht an einer Sache zusteht. Es ist daher nicht möglich nur eine der Gattung nach bestimmte Sache zu übereignen.

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