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Davon dass ein Rechtsakt Bestandskraft hat oder bestandskräftig ist, spricht man im Recht, wenn der Rechtsakt, ungeachtet der Frage, ob er rechtmäßig ist, nicht mehr angefochten werden kann.
Beispiel: A erhält von der zuständigen Behörde einen Verwaltungsakt mit dem der aufgefordert wird Müllgebühren i.H.v. 250,- Euro zu zahlen. Gemäß der Satzung wären aber nur Gebühren von 150,- Euro rechtmäßig. Da A aber die einmonatige Anfechtungsfrist versäumt wird der Verwaltungsakt bestandskräftig. A muss die Gebühren zahlen auch wenn der Verwaltungsakt rechtswidrig ist.
Die Bestandskraft dient der Rechtssicherheit. Für weiteres siehe dort.
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