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Diskussion (2)
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07.12.05&Anonym&Das ist ja nun so nicht richtig. 1. Beschuldiger ist, gegen den ein Ermittlungsverfahren gef�hrt wird. 2. Angeschuldiger ist, gegen den die �ffentliche Klage(!!) erhoben ist. Der also angeklagt ist. 3. ist richtig. 07.12.05&info&Danke f�r die Korrektur.