Warning: Undefined variable $ln in /var/www/vhosts/lexexakt.de/include2/sprachsteuerung.php4 on line 2

Warning: Undefined variable $cookies in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284

Warning: Undefined array key "cookie" in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 284
slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung

Warning: Undefined variable $modus in /var/www/vhosts/lexexakt.de/mobile/index.php on line 344
Artikel Diskussion (0)
Beschlagnahme
(recht.oeffentlich.verwaltung)
(engl. seizure )
    

Mit Beschlagnahme wird die zwangsweise Sicherstellung von Gegenständen zur Sicherung von öffentlichen oder privaten Belangen bezeichnet. Die Beschlagnahme erfolgt durch Verwaltungsakt.

So sehen z.B. die § 94 ff StPO eine Beschlagnahme von Gegenständen zur Beweissicheerung vor.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: Pfändung, bewegliche Sachen wegen Geldforderung * Beschlagnahme StPO * Asservat/asservieren/Asservatenkammer * seizure Werbung: