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Eine Berufsunfähigkeitsversicherung ist unterhaltsrechtlich abzugsfähig, da sowohl die getrennte/geschiedene Frau als auch die Kinder im Versicherungsfall über den Unterhalt von den Leistungen der Versicherungen profitieren würden (OLG Hamm, Urteil vom 04.08.2000 - 10 UF 284/99).
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