slider
Hinweis nach DSGVO: Diese Website verwendet nicht personalisierte Anzeigen von Google Adsense und im Zusammehang damit Cookies. Weitere Informationen finden Sie in der Datenschutzerklärung.
logo mit Text lexexakt.de Werbung
Artikel Diskussion (0)
Berufsbeamter/Ehrenbeamter
(recht.oeffentlich.verwaltung.bt.beamten)
    

Mit Berufsbeamter wird im Gegensatz zum Ehrenbeamten ein Beamter bezeichnet, der seine Tätigkeit als Lebensberuf ausübt und dafür besoldet und versorgt wird.

Werbung:

Auf diesen Artikel verweisen: keine Verweise Werbung: