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Mit benigna interpretatio (lat.) wird die "gutwillige" Auslegung von Rechtstexten bezeichnet, die versucht möglichst viel vom Willen des Verfassers umzusetzen. Dies bezieht sich insbesondere auf letzwillige Verfügungen, die gemäß § 2084 BGB nach Möglichkeit so auszulegen sind, dass die Verfügung Erfolg haben kann.
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